Unternehmen ab bestimmten Mengen gefährlicher Abfälle sind nach § 59 KrWG zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Fehlt dieser, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken. PP-Patria übernimmt diese Funktion extern – flexibel, zuverlässig und mit der gesetzlich geforderten Fachkunde nach AbfBeauftrV.

Betrifft das Ihren Betrieb?

Sie erzeugen regelmäßig gefährliche Abfälle oberhalb der Mengenschwellen
Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG
Sie lagern, behandeln oder verwerten Abfälle
Sie führen Nachweise im eANV und haften für deren Richtigkeit
Ihr bisheriger Beauftragter scheidet aus oder fällt längerfristig aus
Eine Behörde hat die Bestellung im Einzelfall angeordnet
Was passiert, wenn niemand bestellt ist

Fehlt der Abfallbeauftragte, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken – und bei Prüfungen fällt es sofort auf, weil die Bestellung schriftlich vorliegen muss. Ein externer Beauftragter ist ab dem Tag der Bestellung wirksam.

Ob die Bestellpflicht greift, hängt von Abfallart, Menge und Anlagentyp ab. Wir prüfen das im kostenfreien Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Abfallströme.

Was wir für Sie übernehmen

Gesetzliche Bestellung

Übernahme der Funktion gemäß § 59 KrWG, einschließlich Anzeige und Registrierung bei der zuständigen Behörde.

Abfallbilanz & Nachweise

Führung der Nachweisbücher und der elektronischen Nachweisführung im eANV – Begleitscheine, Entsorgungsnachweise, Register.

Jahresbericht & Dokumentation

Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts und eine Ablage, die einer behördlichen Prüfung standhält.

Beratung & Schulung

Mitarbeiterschulungen, Betriebsbegehungen und Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Abfallströme.

Störfall- & Krisenbegleitung

Unterstützung bei behördlichen Prüfungen, Zwischenfällen und Rückfragen zu Deklaration oder Abfallschlüssel.

Rechtliche Überwachung

Monitoring neuer Vorschriften und Anpassung Ihrer Abläufe an die aktuelle Rechtslage.

✓ Kein Personalaufwand intern ✓ Sofort einsatzbereit ✓ Zertifizierte Fachkunde ✓ Haftungsabsicherung ✓ Flexible Vertragslaufzeiten

Von der ersten Anfrage zur laufenden Betreuung

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Abfallströme, die Zuordnung nach AVV, die Mengen und die vorhandene Nachweisführung. Ergebnis ist eine klare Aussage zu Pflichten, Lücken und Fehlzuordnungen.

02

Bestellung

Schriftliche Bestellung gemäß § 59 KrWG, Anzeige bei der Behörde und Festlegung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs.

03

Laufende Betreuung

Begehungen nach vereinbartem Turnus, Pflege der Nachweise im eANV, Schulungen und Erreichbarkeit bei kurzfristigen Fragen zur Einstufung.

04

Berichterstattung

Jahresbericht an die Unternehmensleitung, Abfallbilanz und eine vollständige, prüfsichere Dokumentation.

Worauf sich die Leistung stützt

§ 59 KrWGPflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten.
§ 60 KrWGAufgaben und Stellung des Abfallbeauftragten im Betrieb.
AbfBeauftrVAnforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit.
NachwV / AVVNachweisführung im eANV und Zuordnung der Abfallschlüssel.

Die genannten Vorschriften werden fortlaufend geändert. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung – wir halten die Umsetzung in Ihrem Betrieb entsprechend aktuell.

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