PP-Patria übernimmt die gesetzliche Pflichtfunktion für Ihr Unternehmen – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unternehmen ab bestimmten Mengen gefährlicher Abfälle sind nach § 59 KrWG zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Fehlt dieser, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken. PP-Patria übernimmt diese Funktion extern – flexibel, zuverlässig und mit der gesetzlich geforderten Fachkunde nach AbfBeauftrV.
Fehlt der Abfallbeauftragte, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken – und bei Prüfungen fällt es sofort auf, weil die Bestellung schriftlich vorliegen muss. Ein externer Beauftragter ist ab dem Tag der Bestellung wirksam.
Ob die Bestellpflicht greift, hängt von Abfallart, Menge und Anlagentyp ab. Wir prüfen das im kostenfreien Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Abfallströme.
Übernahme der Funktion gemäß § 59 KrWG, einschließlich Anzeige und Registrierung bei der zuständigen Behörde.
Führung der Nachweisbücher und der elektronischen Nachweisführung im eANV – Begleitscheine, Entsorgungsnachweise, Register.
Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts und eine Ablage, die einer behördlichen Prüfung standhält.
Mitarbeiterschulungen, Betriebsbegehungen und Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Abfallströme.
Unterstützung bei behördlichen Prüfungen, Zwischenfällen und Rückfragen zu Deklaration oder Abfallschlüssel.
Monitoring neuer Vorschriften und Anpassung Ihrer Abläufe an die aktuelle Rechtslage.
Wir erfassen Ihre Abfallströme, die Zuordnung nach AVV, die Mengen und die vorhandene Nachweisführung. Ergebnis ist eine klare Aussage zu Pflichten, Lücken und Fehlzuordnungen.
Schriftliche Bestellung gemäß § 59 KrWG, Anzeige bei der Behörde und Festlegung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs.
Begehungen nach vereinbartem Turnus, Pflege der Nachweise im eANV, Schulungen und Erreichbarkeit bei kurzfristigen Fragen zur Einstufung.
Jahresbericht an die Unternehmensleitung, Abfallbilanz und eine vollständige, prüfsichere Dokumentation.
Die genannten Vorschriften werden fortlaufend geändert. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung – wir halten die Umsetzung in Ihrem Betrieb entsprechend aktuell.
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