Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, verpacken, befüllen oder versenden, sind nach § 3 GbV i.V.m. ADR zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Verstöße führen zu empfindlichen Bußgeldern und persönlicher Haftung. PP-Patria übernimmt diese Aufgabe extern – kompetent, effizient und ohne dass Sie dafür internes Personal aufbauen müssen.

Betrifft das Ihren Betrieb?

Sie versenden gefährliche Güter oder treten als Absender auf
Sie verpacken oder befüllen gefährliche Güter
Sie verladen gefährliche Güter oder geben sie zur Beförderung ab
Sie befördern gefährliche Güter – auch im Werkverkehr
Sie betreiben eine stationäre oder mobile Schadstoffsammelstelle
Sie nehmen unbekannte oder unklar deklarierte Stoffe an
Was passiert, wenn niemand bestellt ist

Fehlt der Gefahrgutbeauftragte, drohen empfindliche Bußgelder – und die Verantwortung bleibt persönlich bei der Geschäftsführung. Die Bestellung eines externen Beauftragten schließt diese Lücke sofort.

Ob und in welchem Umfang die Bestellpflicht greift, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Mengen, Freistellungen und Ihrer Rolle in der Beförderungskette. Das klären wir im kostenfreien Erstgespräch verbindlich für Sie.

Was wir für Sie übernehmen

Gesetzliche Bestellung

Übernahme der Funktion gemäß GbV, einschließlich Behördenregistrierung und der gesamten Schriftführung.

Betriebsbegehung & Audit

Prüfung Ihrer Prozesse, Verpackungen, Kennzeichnung und Dokumentation – mit konkreten Maßnahmen statt allgemeiner Hinweise.

Schulung & Unterweisung

Gefahrgutschulungen für alle beteiligten Mitarbeitenden gemäß Kapitel 1.3 ADR, dokumentiert und nachweisbar.

Jahresbericht

Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts gemäß § 8 GbV an die Unternehmensleitung.

Unfall- & Störfallbegleitung

Unterstützung bei Zwischenfällen und Behördenanfragen, Untersuchung des Hergangs und Erstellung der Unfallberichte.

Rechtliche Überwachung

Monitoring der ADR-Neuauflagen und nationalen Vorschriften – Änderungen werden umgesetzt, bevor sie zum Problem werden.

✓ Kein Personalaufwand intern ✓ Sofort einsatzbereit ✓ IHK-zertifizierte Fachkunde ✓ Gültig für Straße (ADR) ✓ Flexible Vertragslaufzeiten

Von der ersten Anfrage zur laufenden Betreuung

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Rollen in der Beförderungskette, das jährliche Gefahrgutaufkommen, die betroffenen Klassen und die vorhandene Dokumentation. Ergebnis ist eine klare Aussage zu Pflichten und Lücken.

02

Bestellung

Schriftliche Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, Registrierung bei der Behörde, Festlegung des Zuständigkeitsbereichs und der Kommunikationswege im Betrieb.

03

Laufende Betreuung

Begehungen nach vereinbartem Turnus, Unterweisungen, Überwachung der Abläufe und Erreichbarkeit für kurzfristige Fragen – etwa bei unbekannten Stoffen oder unklarer Zuordnung.

04

Berichterstattung

Jahresbericht an die Unternehmensleitung, Ereignisberichte bei Bedarf und eine geordnete, jederzeit vorlegbare Ablage aller Überwachungsaufzeichnungen.

Worauf sich die Leistung stützt

§ 3 GbVPflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.
§ 8 GbVJahresbericht an die Unternehmensleitung.
ADR Kapitel 1.8.3Aufgaben des Sicherheitsberaters für die Beförderung auf der Straße.
ADR Kapitel 1.3Unterweisung der beteiligten Personen.

Die genannten Vorschriften werden fortlaufend geändert. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung – wir halten die Umsetzung in Ihrem Betrieb entsprechend aktuell.

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